Kaufmännische Ausbildung
Sie möchten Steuerberater werden? Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung bei der obersten Finanzbehörde des Landes setzt für Nichtakademiker folgende Bedingungen voraus:
- Abschluß einer kaufmännischen Ausbildung (z.B. Steuerfachangestellter) bzw. gleichwertige Vorbildung
- Zehnjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (in der Regel in einer Steuerberaterpraxis) im Anschluß an die Ausbildung
- Bei erfolgreich abgelegter Prüfung zum Steuerfachwirt oder zum geprüften Bilanzbuchhalter beträgt die Dauer der praktischen Tätigkeit mindestens sieben Jahre
- Zur Anerkennung der berufspraktischen Jahre darf eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Stunden nicht unterschritten werden