Bitte beachten Sie: Für den Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit kann nur das Formular "Beschäftigungsnachweis" der Steuerberaterkammer Nürnberg anerkannt werden. Pro Arbeitgeber ist jeweils ein Formular zu verwenden.

Button OnlineAnsichtoText   Beschäftigungsnachweis


Sonderfälle/Notwendige individuelle Einzelfallprüfung
Treffen die oben aufgeführten Punkte alle nicht zu, so ist es in Ausnahmefällen möglich, einen Antrag auf verbindliche Auskunft für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in bei der Steuerberaterkammer zu stellen. Die Bearbeitung dieses Antrages ist gebührenpflichtig. Die Gebühr in Höhe von 35,00 EUR wird auf die spätere Zulassungsgebühr angerechnet. 

Button OnlineAnsichtoText  Antrag auf verbindliche Auskunft

ÄNDERUNGEN ZUR PRÜFUNGSORDNUNG (STEUERFACHWIRTE)

Button OnlineAnsichtoText  Details zu den Änderungen 

 

Anträge können immer nur im entsprechenden Jahr eingereicht werden.

Anträge für die Prüfung 2024 können ab dem 01.06.2024 eingereicht werden.
Der entsprechende Link wird an dieser Stelle rechtzeitig kommuniziert.

Zurück